Im Seminar werden zunächst die grundlegenden Gesetze und deren sichere Anwendung behandelt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wann eine Behinderung vorliegt und was unter einer Gleichstellung zu verstehen ist. Außerdem werden die internen und externen Ansprechpartner der Schwerbehindertenvertretung (SBV) vorgestellt und Möglichkeiten für eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aufgezeigt.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die persönlichen Rechte der Vertrauensperson und der stellvertretenden Schwerbehindertenvertretung. Hierbei werden die Wahl und die Amtszeit erläutert sowie der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz für Amtsträger thematisiert. Darüber hinaus behandelt das Seminar die Arbeitsbefreiung für Aufgaben der SBV und den Anspruch auf entsprechende Schulungen.
Auch die Organisation der SBV-Arbeit ist Bestandteil des Seminars. Dabei wird besprochen, welche Ausstattung die Schwerbehindertenvertretung benötigt und welche Kosten der Arbeitgeber übernehmen muss. Zudem geht es um die Organisation der jährlichen Schwerbehindertenversammlung sowie um die Geheimhaltungspflicht der SBV.
Abschließend werden die weiteren Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung vorgestellt. Dazu gehören insbesondere die Mitwirkung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen sowie die Informations- und Anhörungsrechte der SBV.